Urlaub auf dem Ferien-Bauernhof im Oberpfälzer Seenland
AGB
Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Telefax bestätigt.
Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Leistungen, Preise, Zahlung
Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den, bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
Die Zahlung des vereinbarten Preises sowie für die, mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen, ist spätestens am Vortag der Abreise fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar oder bereits per Vorab-Überweisung zu erfolgen. Während den Monaten Mai bis Oktober sind ebenfalls EC-Karten Zahlungen möglich. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.
Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 14. Tag nach der Übermittlung der Bestätigung fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gast und Gastgeber getroffen. Kann der Anbieter bis zum 14. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keine Zahlung verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies muss dem Gast schriftlich mitgeteilt werden.
Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
Wird die Unterkunft durch ein Haustier außerordentlich verschmutzt hinterlassen, behält der Gastgeber sich vor, den Mehraufwand der Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.
Aus Rücksichtnahme gegenüber den nächsten Gästen, bittet der Anbieter Hunde nicht in die Betten und auf die Couch zu lassen.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
Der Anbieter hat, sobald Gefahr in Verzug ist, ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Rücktritt vom Vertrag, Stornierung
Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
Bei Nichtinanspruchnahme des verbindlich gebuchten Quartiers behält sich der Gastgeber vor, 90% des Reisepreises in Rechnung zu stellen. Zeitpunkt und Grund der Stornierung sind hierbei unerheblich. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird deshalb ausdrücklich empfohlen.
Stornierungen müssen immer schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen.
Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen, jedoch können EUR 50,- Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, bei höherer Gewalt oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung unmöglich machen, vom Vertrag zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Haftung
Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.